Erklärt

Wertminderung nach einem Unfall

Kurz gesagt

Ein Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert, selbst wenn es fachgerecht repariert wurde. Diesen Minderwert, die merkantile Wertminderung, muss die gegnerische Versicherung ersetzen. Er wird vor allem bei jüngeren Fahrzeugen fällig und lässt sich nur mit einem Sachverständigengutachten sauber beziffern.

Vermessung an einem jungen Mercedes, bei dem eine Wertminderung in Frage kommt

Warum ein repariertes Auto weniger wert ist

Ein Unfallschaden muss beim Verkauf angegeben werden, sofern es sich nicht um eine reine Kleinigkeit handelt. Käufer zahlen für ein Fahrzeug mit Unfallvergangenheit erfahrungsgemäß weniger, auch wenn technisch alles in Ordnung ist. Es bleibt ein Rest an Misstrauen, ob wirklich alles sauber gemacht wurde. Diesen Abschlag nennt man merkantile Wertminderung.

Davon zu unterscheiden ist die technische Wertminderung. Sie liegt vor, wenn nach der Reparatur bleibende Mängel zurückbleiben, etwa leichte Farbunterschiede im Lack oder Spaltmaße, die nicht mehr ganz stimmen. Die technische Wertminderung ist seltener und wird gesondert bewertet.

Wann sie gezahlt wird

Eine feste Grenze gibt es nicht. Typisch ist eine Wertminderung bei Fahrzeugen, die nur wenige Jahre alt sind und eine überschaubare Laufleistung haben. Früher galt die Faustregel, dass nur Fahrzeuge bis fünf Jahre und 100.000 Kilometer betroffen sind. Diese starre Grenze gilt heute nicht mehr. Bei begehrten oder hochwertigen Modellen oder bei sehr gepflegten Fahrzeugen kann eine Wertminderung auch bei höherem Alter anfallen.

Entscheidend sind Art und Umfang des Schadens. Wurden tragende Teile gerichtet, etwa Längsträger, Säulen oder das Radhaus, ist eine Wertminderung sehr wahrscheinlich. Wird dagegen nur ein Kunststoff-Stoßfänger getauscht und lackiert, fällt sie oft gering aus oder entfällt. Ich bewerte das im Einzelfall und begründe es im Gutachten.

Wie die Höhe ermittelt wird

Der Sachverständige bewertet Fahrzeugalter, Laufleistung, Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Vorschäden und die Art des Schadens. Dafür gibt es anerkannte Berechnungsmethoden, etwa die Methode nach Ruhkopf und Sahm oder die Marktrelevanz- und Faktorenmethode. Welche ich einsetze, hängt vom Fahrzeug und vom Schaden ab. Eine pauschale Prozentzahl, die für alle Fälle passt, gibt es nicht.

Eine wichtige Rolle spielen Vorschäden. Hatte das Fahrzeug schon einmal einen reparierten Unfallschaden, ist es auf dem Markt bereits weniger wert, und ein weiterer Schaden wirkt sich oft schwächer aus. War der frühere Schaden dagegen klein oder an einer ganz anderen Stelle, kann die Wertminderung trotzdem in voller Höhe anfallen. Sagen Sie mir deshalb offen, was an Ihrem Fahrzeug schon repariert wurde. Ein Vorschaden, der später von der Versicherung entdeckt wird, schadet Ihnen mehr als einer, der im Gutachten sauber abgegrenzt ist.

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält die Wertminderung in der Regel nicht. Ohne Gutachten verschenken Sie diesen Betrag also häufig, obwohl er Ihnen zusteht. Gerade bei einem jungen Fahrzeug mit höherem Wert kann das ein spürbarer Betrag sein. Wann sich ein Gutachten lohnt, lesen Sie unter Gutachten oder Kostenvoranschlag.

Auch bei fiktiver Abrechnung

Die Wertminderung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie nicht reparieren lassen und den Schaden fiktiv abrechnen. Sie ist ein eigener Schadensposten neben den Reparaturkosten und wird unabhängig davon gezahlt, ob und wo Sie reparieren.

Auch wenn Sie das Fahrzeug behalten und gar nicht verkaufen wollen, entsteht der Anspruch. Maßgeblich ist der Minderwert, der nach der Reparatur bleibt, nicht ein späterer Verkauf.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Nehmen wir einen drei Jahre alten Kompaktwagen mit 40.000 Kilometern, der beim Abbiegen in Nippes seitlich getroffen wurde. Die Fahrertür und das Seitenteil sind eingedrückt, das Seitenteil muss gerichtet und lackiert werden. Technisch ist das nach der Reparatur einwandfrei. Beim Verkauf in zwei Jahren muss der Schaden aber angegeben werden, und ein Käufer wird dafür einen Abschlag verlangen.

Genau diesen Abschlag bewerte ich im Gutachten. Ich schaue mir an, welche Teile betroffen sind, ob geschweißt oder nur geschraubt wurde, wie hoch die Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert sind und wie der Markt für dieses Modell aussieht. Am Ende steht ein begründeter Betrag, den die gegnerische Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten zahlen muss.

Was Sie beim späteren Verkauf beachten sollten

Heben Sie das Gutachten und die Reparaturrechnung auf. Wenn Sie das Fahrzeug später verkaufen, können Sie damit belegen, was beschädigt war und dass fachgerecht repariert wurde. Das schafft Vertrauen und hilft oft, einen besseren Preis zu erzielen, als wenn der Käufer nur von einem Unfall hört.

Verschweigen sollten Sie den Schaden nicht. Wer einen Unfallschaden, der über eine Bagatelle hinausgeht, beim Verkauf nicht angibt, riskiert, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt oder Schadenersatz verlangt. Die Wertminderung ist genau der Ausgleich dafür, dass Sie den Schaden offenlegen müssen.

Besonderheiten bei Leasing und Kasko

Bei einem Leasingfahrzeug steht die Wertminderung in der Regel dem Leasinggeber zu, weil er Eigentümer ist. Im Gutachten wird sie trotzdem genauso ausgewiesen. Das ist wichtig, weil der Leasinggeber bei Rückgabe sonst einen Minderwert bei Ihnen geltend machen könnte.

Bei einem Kaskoschaden, den Sie selbst verursacht haben, zahlt Ihre Versicherung in der Regel keine Wertminderung. Sie ist nach den üblichen Bedingungen nicht mitversichert. Den Anspruch gibt es also vor allem dann, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat.

Wenn die Versicherung die Wertminderung kürzt

Die Wertminderung gehört zu den Positionen, die Versicherer am häufigsten kürzen oder streichen. Oft wird mit dem Alter des Fahrzeugs argumentiert oder eine eigene, niedrigere Berechnung vorgelegt. Dann nehme ich Stellung und begründe meinen Ansatz anhand des konkreten Schadens und des Marktes.

Wie Sie mit solchen Kürzungen umgehen, beschreibe ich ausführlich im Beitrag Versicherung kürzt das Gutachten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite auch die Kosten eines Anwalts für Verkehrsrecht, falls Sie einen einschalten möchten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Ab welchem Alter gibt es keine Wertminderung mehr?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Am häufigsten fällt sie bei jüngeren Fahrzeugen an, bei gefragten oder gut gepflegten Modellen aber auch bei höherem Alter.

Wie hoch ist die Wertminderung nach einem Unfall?

Das hängt von Fahrzeugwert, Alter, Laufleistung und Art des Schadens ab. Eine pauschale Prozentzahl gibt es nicht, der Betrag wird im Gutachten einzeln berechnet.

Bekomme ich Wertminderung auch ohne Reparatur?

Ja. Die merkantile Wertminderung steht Ihnen auch bei fiktiver Abrechnung zu und ist ein eigener Schadensposten neben den Reparaturkosten.

Zahlt die Vollkasko eine Wertminderung?

In der Regel nicht. Die Wertminderung ersetzt vor allem die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Onur Karagöz

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