Messlatte am Vorderrad eines grauen Mercedes-AMG bei der Begutachtung

Was kostet ein Kfz‑Gutachten? Für Geschädigte meist nichts.

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Gegners das Gutachten bezahlen. Den Gutachter wählen Sie selbst. Hier sehen Sie, wer in welchem Fall zahlt und was Ihnen außerdem zusteht.

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Kurz-Check

Wer zahlt mein Gutachten?

Zwei Klicks, eine erste Orientierung. Rechtliche Fragen zu Ihrem Fall klärt ein Anwalt.

1. Wer hat den Unfall verursacht?

Ihr Ergebnis

Für Sie kostenlos

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt das Gutachten.

  • Sie wählen den Gutachter selbst
  • Wertminderung, Nutzungsausfall und Anwaltskosten kommen dazu
  • Ich rechne direkt mit der Versicherung ab

Ihr Ergebnis

Meist reicht ein Kostenvoranschlag

Unter der Bagatellgrenze von rund 750 Euro zahlt die Versicherung kein Vollgutachten, den Kostenvoranschlag aber schon.

  • Auch kleine Schäden sind oft teurer als gedacht
  • Ich sage Ihnen anhand von Fotos, was sinnvoll ist
  • Bei Sensoren oder Rissen lohnt fast immer das Gutachten

Ihr Ergebnis

Schicken Sie mir Fotos

Anhand von zwei, drei Fotos sage ich Ihnen kostenlos, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag passt. Gezahlt wird beides von der Gegenseite.

  • Per WhatsApp, rund um die Uhr
  • Ehrliche Einschätzung, auch wenn sich kein Gutachten lohnt
  • Termin meist am selben oder nächsten Tag

Ihr Ergebnis

Die Gegenseite zahlt ihren Anteil

Die Versicherung des Unfallgegners zahlt 70 % der Gutachterkosten. Den Rest tragen in der Regel Sie.

  • Die Kosten werden nach der Haftungsquote verteilt
  • Ob das Quotenvorrecht bei Vollkasko hilft, klärt ein Anwalt
  • Das Gutachten sichert in jedem Fall die Beweise

Ihr Ergebnis

Ihre Kasko zahlt die Reparatur

Mit Vollkasko schickt Ihre Versicherung meist einen eigenen Gutachter. Ein eigenes Gutachten zahlen Sie selbst, es lohnt sich bei Streit über die Schadenhöhe.

  • Festpreis nenne ich Ihnen vorab
  • Sinnvoll, wenn die Kasko zu wenig ansetzt
  • Bei Uneinigkeit gibt es das Sachverständigenverfahren

Ihr Ergebnis

Erst dokumentieren, dann klären

Lassen Sie den Schaden trotzdem jetzt aufnehmen, bevor repariert wird. Wer am Ende zahlt, ergibt sich aus der Haftungsquote.

  • Das Gutachten sichert den Beweis
  • Ein Anwalt klärt die Haftung, ich vermittle gern
  • Die Kosten folgen der späteren Quote

Ihr Ergebnis

Sie zahlen, zum Festpreis

Ein Wertgutachten für Kauf, Verkauf, Versicherung oder Erbe zahlt der Auftraggeber. Den Preis nenne ich Ihnen vorab.

  • Fester Preis, keine Überraschungen
  • Termin flexibel, auch bei Ihnen vor Ort
  • Auch für Leasingrückgabe und Erbe

Im Überblick

Die Kosten je nach Fall

Unverschuldeter Unfall
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt das Gutachten, sobald der Schaden über rund 750 Euro liegt. Für Sie kostenlos.
Teilschuld
Die Kosten werden nach der Haftungsquote aufgeteilt. Bei 70 zu 30 zahlt die Gegenseite also 70 Prozent des Gutachtens.
Selbst verschuldet
Mit Vollkasko schickt Ihre Versicherung meist einen eigenen Gutachter. Ein eigenes Gutachten zahlen Sie dann selbst, es kann sich bei Streit über die Schadenhöhe trotzdem lohnen.
Kleiner Schaden
Unter der Bagatellgrenze reicht meist ein Kostenvoranschlag. Bei Fremdverschulden wird auch er erstattet.
Wertgutachten
Für Kauf, Verkauf, Versicherung oder Erbe zahlt der Auftraggeber. Den Preis nenne ich Ihnen vorab als Festpreis.

Als Richtwert für die Bagatellgrenze gelten rund 750 Euro. Ob Ihr Schaden darüber liegt, sage ich Ihnen kostenlos anhand von Fotos.

Ihre Ansprüche

Nach einem Unfall in Köln: Was Ihnen zusteht

Die Versicherung des Gegners zahlt mehr als nur die Reparatur. Sie zahlt aber nur, was Sie auch geltend machen. Drei der sieben Positionen lassen sich ohne Gutachten kaum durchsetzen.

Kostenlos prüfen lassen
  1. 1

    Reparaturkosten

    Die fachgerechte Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl. Auf Wunsch lassen Sie sich den Betrag nach Gutachten auszahlen, auch ohne zu reparieren.

  2. 2

    Gutachterkosten

    Ab rund 750 Euro Schaden zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Den Gutachter wählen Sie selbst.

  3. 3

    Wertminderungmit Gutachten belegt

    Ein Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert, auch nach perfekter Reparatur. Diesen Betrag ermittelt nur ein Gutachten.

  4. 4

    Nutzungsausfall oder Mietwagenmit Gutachten belegt

    Für jeden Tag ohne Auto steht Ihnen eine Entschädigung zu, alternativ ein Mietwagen. Die Dauer nennt das Gutachten.

  5. 5

    Wiederbeschaffungswertmit Gutachten belegt

    Beim Totalschaden bekommen Sie den Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts, den das Gutachten bestimmt.

  6. 6

    Kostenpauschale

    Für Telefon, Porto und Wege gibt es eine Pauschale ohne Belege, meist 25 Euro. Gezahlt wird sie nur, wenn sie gefordert wird.

  7. 7

    Anwaltskosten

    Auch Ihr Anwalt gehört bei Fremdverschulden zum Schaden. Auf Wunsch vermittle ich Ihnen einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Ob alle Positionen bei Ihnen zutreffen, hängt vom Fall ab, etwa vom Alter des Fahrzeugs. Bei Verletzungen kommen Schmerzensgeld und Verdienstausfall hinzu, dafür ist ein Anwalt zuständig.

Kosten

Fragen zu den Kosten

Onur Karagöz

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich einfach an, die erste Einschätzung ist kostenlos.

0173 6127135
Muss ich das Gutachten vorstrecken?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall treten Sie mir den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten ab, die sogenannte Sicherungsabtretung. Ich rechne dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Wie berechnet sich das Honorar?

Kfz-Sachverständige rechnen in der Regel nach der Schadenshöhe ab, dazu kommen Nebenkosten wie Fotos und Fahrtkosten. So bleibt das Gutachten auch bei kleineren Schäden angemessen. Bei Fremdverschulden trägt die Versicherung des Gegners diese Kosten.

Was passiert, wenn die Schuldfrage noch offen ist?

Lassen Sie den Schaden trotzdem begutachten, bevor repariert wird. Das Gutachten sichert den Beweis. Wie die Kosten am Ende verteilt werden, ergibt sich aus der Haftungsquote.

Zahlt die Versicherung auch die Anfahrt?

In Köln und im Umland ja. Bei weiten Strecken ist die Erstattung nicht sicher, das besprechen wir vorher. Die Nebenkosten des Gutachtens, auch die Fahrtkosten, gehören bei Fremdverschulden zu den erstattungsfähigen Kosten.

Onur Karagöz

Unfall gehabt? Rufen Sie mich an.

Ich höre mir an, was passiert ist, und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende

0173 6127135 WhatsApp