Kurz gesagt
Ein Unfallgutachten dokumentiert nach einem Verkehrsunfall den Schaden an Ihrem Fahrzeug beweissicher und beziffert Reparaturkosten, Wertminderung, Reparaturdauer und bei Bedarf Wiederbeschaffungs- und Restwert. Sie brauchen es, wenn Sie unverschuldet verunfallt sind und der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Die Kosten trägt dann die Haftpflichtversicherung des Verursachers. In Köln komme ich meist am selben oder nächsten Tag zu Ihnen, das Gutachten liegt in der Regel nach 24 Stunden vor.
Wann Sie ein Unfallgutachten brauchen
Ein Gutachten lohnt sich immer dann, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt. Als Richtwert gelten rund 750 Euro. Eine feste gesetzliche Zahl ist das nicht, die Gerichte orientieren sich aber meist an dieser Größenordnung. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag, darüber zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten in aller Regel mit.
Viele Schäden sehen kleiner aus, als sie sind. Hinter einem leicht eingedrückten Stoßfänger stecken häufig gebrochene Halter, verschobene Sensoren oder ein beschädigter Querträger, bei Elektroautos auch Teile der Hochvoltanlage. Dazu kommen Lackierarbeiten, die bei Metallic- und Effektlacken oft auf angrenzende Teile ausgeweitet werden müssen. Ob die Grenze überschritten ist, kläre ich mit Ihnen kostenlos am Telefon oder anhand von Fotos per WhatsApp. Wie Sie die Wahl zwischen beiden Wegen treffen, beschreibe ich auch im Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag.
Freie Gutachterwahl: Warum nicht der Gutachter der Versicherung?
Oft meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und bietet einen eigenen Sachverständigen an, manchmal gleich zusammen mit einer Partnerwerkstatt und einem Mietwagen. Das klingt bequem. Der Haken: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag des Unternehmens, das den Schaden am Ende bezahlen muss.
Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Sachverständigen selbst auswählen, das ist in der Rechtsprechung seit Langem anerkannt. Sie müssen das Angebot der Versicherung nicht annehmen und brauchen auch keine Erlaubnis, um mich zu beauftragen. Ich arbeite in Ihrem Auftrag und ermittle nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Positionen, die gern übersehen werden: Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Abschlepp- und Standkosten. Mehr dazu lesen Sie unter Gutachter der Versicherung.







