
Lexikon: Fachbegriffe rund ums Kfz‑Gutachten
Im Gutachten und im Schreiben der Versicherung tauchen viele Fachbegriffe auf. Hier finden Sie die wichtigsten, kurz erklärt. Das Lexikon wird laufend erweitert.
Bagatellgrenze
Schadenshöhe, unter der die gegnerische Versicherung ein Gutachten in der Regel nicht bezahlen muss. Als Richtwert gelten rund 750 Euro. Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag.
KostenvoranschlagFiktive Abrechnung
Sie lassen sich den im Gutachten ermittelten Reparaturbetrag auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Erstattet wird dann der Nettobetrag, also ohne Mehrwertsteuer.
Haftungsquote
Anteil, zu dem jede Seite für einen Unfall haftet, wenn beide eine Mitschuld tragen. Der Schaden wird dann entsprechend geteilt, auch die Gutachterkosten werden in der Regel nur nach dieser Quote erstattet.
Ratgeber: Wer zahlt den Gutachter?Kostenpauschale
Pauschaler Betrag für Telefon, Porto und Wege nach einem Unfall, meist 25 Euro. Er wird ohne Belege gezahlt, aber nur, wenn er auch gefordert wird.
Kosten und AnsprücheMerkantile Wertminderung
Der Betrag, um den ein Unfallfahrzeug beim Verkauf weniger wert ist, auch wenn es perfekt repariert wurde. Käufer zahlen für einen Unfallwagen schlicht weniger. Die Höhe ermittelt der Sachverständige im Gutachten.
Ratgeber WertminderungNutzungsausfall
Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse, die Dauer nach der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten.
130-Prozent-Regel
Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf meist trotzdem repariert werden. Voraussetzung sind eine fachgerechte Reparatur und die Weiternutzung des Fahrzeugs, in der Regel mindestens sechs Monate.
Prüfbericht
Stellungnahme, mit der die gegnerische Versicherung ein Gutachten überprüfen lässt, oft verbunden mit Kürzungen. Gegen unberechtigte Kürzungen kann der Sachverständige technisch Stellung nehmen.
Ratgeber: Gutachter der VersicherungReparaturdauer
Die Zeit, die eine Fachwerkstatt für die Reparatur voraussichtlich braucht. Sie steht im Gutachten und ist die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Restwert
Der Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch hat. Beim Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Der Sachverständige ermittelt ihn anhand konkreter Angebote, etwa von regionalen Händlern oder aus Restwertbörsen.
Sachverständigenverfahren
Verfahren bei Kaskoschäden, wenn Sie mit der Schadenfeststellung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind. Beide Seiten benennen einen Sachverständigen, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann.
Schadengutachten
Beweissichernde Dokumentation eines Fahrzeugschadens durch einen Sachverständigen, mit Fotos, Reparaturkosten, Wertminderung, Reparaturdauer und gegebenenfalls Wiederbeschaffungs- und Restwert.
UnfallgutachtenSchadenmanagement
Vorgehen von Versicherern, kurz nach einem Unfall selbst Gutachter, Partnerwerkstatt oder Mietwagen anzubieten, um die Kosten zu steuern. Als Geschädigter müssen Sie diese Angebote nicht annehmen.
Ratgeber: Gutachter der VersicherungSicherungsabtretung
Sie treten Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen ab. Er rechnet dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Stundenverrechnungssatz
Preis, den eine Werkstatt pro Arbeitsstunde berechnet. Im Gutachten werden die Sätze markengebundener Fachwerkstätten der Region angesetzt. Bei fiktiver Abrechnung darf die Versicherung nur unter bestimmten Bedingungen auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen.
Ratgeber: Versicherung kürzt das GutachtenTotalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn sich das Fahrzeug gar nicht mehr instand setzen lässt.
UPE-Aufschläge
Aufschläge, die Werkstätten auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile berechnen. Bei einer Reparatur mit Rechnung werden sie in der Regel erstattet, bei fiktiver Abrechnung kommt es darauf an, ob sie in der Region üblich sind.
Ratgeber: Versicherung kürzt das GutachtenVerbringungskosten
Kosten für den Transport des Fahrzeugs zur Lackiererei, wenn die Werkstatt keine eigene hat. Sie werden im Gutachten berücksichtigt, wenn das in der Region üblich ist.
Vorschaden
Ein Schaden, der vor dem Unfall bereits vorhanden war. Ob repariert oder nicht, er muss im Gutachten sauber vom neuen Schaden abgegrenzt werden, sonst drohen Kürzungen.
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Diesen Betrag zahlt die gegnerische Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden in der Regel, den Restwert erzielen Sie selbst durch den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs.
Ratgeber: TotalschadenWiederbeschaffungswert
Der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten, also gleiches Modell, ähnliches Alter, ähnliche Laufleistung und Ausstattung.
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Rufen Sie mich an, ich erkläre Ihnen Ihr Gutachten oder die technischen Punkte im Schreiben der Versicherung gern persönlich.
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