Kosten

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Kurz gesagt

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Gutachter, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten in der Regel nur entsprechend der Haftungsquote erstattet. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, tragen Sie einen eigenen Gutachter grundsätzlich selbst, bei Kaskoschäden beauftragt meist Ihre Versicherung den Sachverständigen.

Sachverständiger prüft nach einem Unfall den Motorraum eines Mini

Unverschuldeter Unfall: Die Gegenseite zahlt

Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden ersetzen. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Kosten, die nötig sind, um den Schaden festzustellen. Das Gutachten ist also Teil Ihres Schadens, und die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss es bezahlen.

Sie dürfen den Sachverständigen dabei selbst auswählen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben. In der Praxis rufen Sie mich an, ich nehme den Schaden auf und rechne mein Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie entstehen im Normalfall keine Kosten.

Dasselbe gilt für die Kosten eines Anwalts für Verkehrsrecht. Auch sie gehören bei einem unverschuldeten Unfall zum Schaden, den die Gegenseite trägt.

Die Bagatellgrenze von rund 750 Euro

Bei sehr kleinen Schäden muss die Versicherung kein vollständiges Gutachten bezahlen. Als Richtwert gelten rund 750 Euro. Eine feste gesetzliche Zahl gibt es nicht, die Gerichte orientieren sich aber meist an dieser Größenordnung. Darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag, der bei Fremdverschulden ebenfalls erstattet wird.

Maßgeblich ist meist, wie sich der Schaden vor der Beauftragung darstellte. Von außen lässt sich das allerdings schlecht schätzen. Ein eingedrückter Stoßfänger sieht harmlos aus, dahinter können aber Halter, Parksensoren oder ein Radarsensor beschädigt sein. Mit Lackierung und Kalibrierung ist die Grenze dann schnell überschritten. Schicken Sie mir deshalb vorher ein paar Fotos. Ich sage Ihnen kostenlos, ob ein Gutachten sinnvoll ist oder ob ein Kostenvoranschlag genügt.

Teilschuld: Erstattung nach Haftungsquote

Nicht jeder Unfall ist eindeutig. Steht am Ende fest, dass beide Seiten einen Anteil haben, wird der Schaden nach einer Haftungsquote geteilt. Das betrifft auch das Gutachten. Haftet die Gegenseite zum Beispiel zu 70 Prozent, erstattet ihre Versicherung in der Regel 70 Prozent der Gutachterkosten. Den Rest tragen in der Regel Sie selbst.

Ein Gutachten lohnt sich trotzdem fast immer. Es hält den Schaden fest, bevor repariert wird, und ist später die Grundlage für jede Quote. Ohne Gutachten fehlt oft der Beweis, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind.

Bei Teilschuld und bestehender Vollkasko lohnt sich ein Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Über das sogenannte Quotenvorrecht lässt sich in manchen Fällen mehr erreichen, als die reine Quote vermuten lässt. Auf Wunsch nenne ich Ihnen einen Anwalt, mit dem ich zusammenarbeite.

Selbst verschuldet: Was dann gilt

Haben Sie den Unfall allein verursacht, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden des anderen. Ihren eigenen Schaden trägt sie nicht. Ein Gutachten, das Sie für Ihr eigenes Fahrzeug beauftragen, bezahlen Sie in diesem Fall grundsätzlich selbst.

Das kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn Sie wissen möchten, ob sich eine Reparatur noch lohnt, oder wenn Sie das Fahrzeug verkaufen wollen. Häufig reicht dann aber ein günstigerer Kostenvoranschlag. Ich bespreche mit Ihnen vorher, welcher Weg zu Ihrer Lage passt, damit Sie kein Geld für Unterlagen ausgeben, die Sie nicht brauchen.

Vollkasko und Teilkasko

Bei einem Kaskoschaden ist Ihre eigene Versicherung der Ansprechpartner. Sie beauftragt in der Regel selbst einen Sachverständigen oder lässt sich einen Kostenvoranschlag vorlegen. Die Kosten eines Gutachters, den Sie ohne Absprache selbst beauftragen, erstattet die Kasko meist nicht. Fragen Sie deshalb vorher nach, was Ihr Versicherer verlangt.

Sind Sie mit der Schadenfeststellung Ihrer Kasko nicht einverstanden, sehen viele Verträge ein Sachverständigenverfahren vor. Beide Seiten benennen dann einen Gutachter, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann. Wie die Kosten dabei verteilt werden, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Die Teilkasko greift nur bei bestimmten Ereignissen, etwa Hagel, Sturm, Glasbruch, Wildunfall oder Diebstahl. Gerade nach Hagel in Köln und im Umland ist ein sauberes Gutachten hilfreich, weil sich die Zahl und Lage der Dellen nur so vollständig festhalten lässt.

Sicherungsabtretung: So läuft die Abrechnung

Damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen, arbeite ich mit einer Sicherungsabtretung. Sie treten mir Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten ab, und ich rechne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihre übrigen Ansprüche, also Reparatur, Wertminderung oder Nutzungsausfall, bleiben davon unberührt und gehören weiter Ihnen.

  • Sie unterschreiben bei der Besichtigung den Auftrag und die Abtretung
  • Ich erstelle das Gutachten, in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Gutachten und Rechnung gehen an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Anwalt
  • Die Versicherung zahlt mein Honorar direkt an mich

Lesen Sie die Abtretungserklärung trotzdem in Ruhe durch. Dort steht auch, was gilt, wenn die Versicherung nicht oder nicht vollständig zahlt. Bei Fragen erkläre ich Ihnen jeden Punkt.

Wenn die Versicherung das Honorar kürzt

Gelegentlich hält die gegnerische Versicherung das Honorar des Sachverständigen für zu hoch und zahlt nur einen Teil. Als Geschädigter dürfen Sie sich in der Regel darauf verlassen, dass die Rechnung des Gutachters erstattet wird, solange die Höhe für Sie nicht erkennbar überzogen war. Sie müssen vor der Beauftragung keine Preisvergleiche anstellen.

Bei einer Sicherungsabtretung kläre ich die Kürzung meines Honorars direkt mit der Versicherung. Sie werden damit in der Regel nicht belastet. Wie das Honorar berechnet wird und welche Nebenkosten anfallen, erkläre ich Ihnen gern vorab am Telefon. Mehr zu den Positionen, die Sie selbst geltend machen können, finden Sie auf der Seite Kosten.

Welche Nebenkosten die Gegenseite außerdem trägt

  • Gutachterkosten einschließlich Fotos, Fahrt- und Schreibkosten
  • Anwaltskosten für einen Anwalt für Verkehrsrecht
  • Abschlepp- und Standkosten
  • Eine Kostenpauschale für Telefon, Porto und Wege, meist 25 Euro
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Dauer der Reparatur
  • Bei Totalschaden die Kosten für Ab- und Anmeldung

Wichtig ist, dass Sie diese Positionen auch tatsächlich fordern. Die Versicherung zahlt nicht automatisch alles, was Ihnen zusteht. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Kosten und Ansprüche.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Wer zahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Den Sachverständigen dürfen Sie selbst auswählen.

Muss ich die Gutachterkosten vorstrecken?

In der Regel nicht. Mit einer Sicherungsabtretung rechnet der Sachverständige direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Wer zahlt den Gutachter bei Teilschuld?

Die gegnerische Versicherung erstattet die Gutachterkosten in der Regel nur entsprechend ihrer Haftungsquote. Den restlichen Anteil tragen Sie selbst, sofern keine eigene Versicherung einspringt.

Zahlt die Vollkasko einen selbst beauftragten Gutachter?

Meist nicht ohne vorherige Absprache. Bei Kaskoschäden beauftragt in der Regel die Versicherung selbst einen Sachverständigen.

Onur Karagöz

Unfall gehabt? Rufen Sie mich an.

Ich höre mir an, was passiert ist, und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende

0173 6127135 WhatsApp