Ihre Rechte
Gutachter der Versicherung: Muss ich den nehmen?
Kurz gesagt
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen. Den Gutachter der Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. Er arbeitet im Auftrag des Unternehmens, das den Schaden bezahlen muss.

Warum die Versicherung so schnell anruft
Viele Versicherer betreiben ein aktives Schadenmanagement. Kurz nach dem Unfall melden sie sich, oft schon am selben oder am nächsten Tag. Sie bieten einen Gutachter an, eine Partnerwerkstatt, einen Mietwagen oder eine schnelle Pauschale. Das klingt freundlich und ist bequem. Es dient aber vor allem dazu, die Kosten im Griff zu behalten.
Ein Gutachter, den die Versicherung schickt, steht in einer Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen, das den Schaden bezahlen muss. Das heißt nicht, dass er schlecht arbeitet. Es heißt aber, dass niemand ausdrücklich Ihre Interessen vertritt. Gerade bei den Positionen, über die man streiten kann, macht das einen Unterschied.
Was dabei verloren gehen kann
- Merkantile Wertminderung, die nur ein Gutachten beziffert
- Nutzungsausfall für die volle Reparaturdauer
- Ein Restwert, der auf konkreten, für Sie erreichbaren Angeboten beruht
- Positionen wie Verbringungskosten oder Kostenpauschale
Hinzu kommen Schäden, die man auf den ersten Blick nicht sieht. Bei einem Heckaufprall können zum Beispiel Querträger, Abschlepphaken oder Sensoren hinter dem Stoßfänger beschädigt sein. Werden sie im Gutachten nicht erfasst, fehlen sie später auch in der Abrechnung. Wird das erst bei der Reparatur entdeckt, beginnt die Diskussion mit der Versicherung von vorne.
Ihr Recht auf freie Wahl
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass der Geschädigte einen qualifizierten Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen darf. Die Kosten gehören zum Schaden, den die Gegenseite ersetzen muss. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt.
Sie müssen sich dabei nicht vorher mit der Versicherung abstimmen und brauchen auch keine Genehmigung. Es genügt, wenn Sie der Versicherung mitteilen, dass ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben ist. Wer die Kosten in welchem Fall trägt, erkläre ich ausführlich im Beitrag Wer zahlt den Gutachter?
Anders ist die Lage bei einem Schaden, den Sie über Ihre eigene Kaskoversicherung abwickeln. Dort gelten die Bedingungen Ihres Vertrags, und die Versicherung bestimmt in der Regel selbst, wer den Schaden aufnimmt. Das freie Wahlrecht, um das es hier geht, betrifft den Fall, dass ein anderer den Unfall verursacht hat und dessen Haftpflichtversicherung zahlen muss. Sind Sie sich nicht sicher, welcher Fall bei Ihnen vorliegt, rufen Sie mich an. Ich sage Ihnen ehrlich, ob ein eigenes Gutachten für Sie sinnvoll ist.
Partnerwerkstatt und Mietwagen der Versicherung
Neben dem Gutachter bieten viele Versicherer auch eine Partnerwerkstatt an, manchmal mit Hol- und Bringservice und einem Ersatzwagen. Das kann für Sie bequem sein, und manche dieser Werkstätten arbeiten gut. Sie sollten aber wissen, dass die Werkstatt mit der Versicherung Preise vereinbart hat. Wo gespart wird, merken Sie oft erst später, etwa bei Nachlackierungen oder bei Teilen, die nicht vom Hersteller stammen.
Sie müssen auch dieses Angebot nicht annehmen. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, zum Beispiel in Ihrer Markenwerkstatt in Köln, die Ihr Auto schon kennt. Ebenso können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Mietwagen nehmen oder lieber Nutzungsausfall geltend machen.
Wenn Sie sich für die Partnerwerkstatt entscheiden, ist das Ihr gutes Recht. Lassen Sie den Schaden trotzdem vorher unabhängig begutachten. Dann ist festgehalten, was repariert werden muss, und Sie haben einen Maßstab, an dem Sie die Reparatur messen können.
Was ein vollständiges Gutachten enthält
Ein Gutachten ist mehr als eine Zahl am Ende. Es beschreibt das Fahrzeug, den Schaden und den Weg der Reparatur so, dass ein Dritter alles nachvollziehen kann. Dazu gehören eine ausführliche Fotodokumentation, die Kalkulation der Reparaturkosten, die Reparaturdauer und eine Aussage zur Wertminderung. Kommt ein Totalschaden in Frage, ermittle ich zusätzlich Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Wichtig ist auch die Abgrenzung zu Vorschäden. Wenn an derselben Stelle schon einmal etwas war, muss das sauber dokumentiert werden. Sonst nutzt die Versicherung die Unklarheit später, um zu kürzen.
Woran Sie einen unabhängigen Sachverständigen erkennen
Die Bezeichnung „Kfz‑Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Achten Sie deshalb auf eine nachgewiesene Qualifikation und auf Unabhängigkeit gegenüber Versicherungen und Werkstätten.
Ich bin seit März 2024 DESAG-geprüfter Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und deren Wertermittlung und in den Sachverständigenrollen von DESAG und BSG eingetragen. Zusätzlich bin ich für Motorräder sowie für Elektro- und Hybridfahrzeuge weitergebildet. Kalkuliert wird mit den Systemen von DAT und Audatex, die auch Werkstätten und Versicherer verwenden. Damit ist jede Position nachvollziehbar und überprüfbar.
Ich arbeite mit Werkstätten und Anwälten für Verkehrsrecht zusammen, bin aber an keine von ihnen gebunden. Mein Auftraggeber sind Sie.
Und wenn die Versicherung kürzt?
Häufig lässt die Versicherung das Gutachten durch einen Prüfbericht kontrollieren und kürzt einzelne Positionen. Dann nehme ich technisch Stellung zu den Einwänden. Bei rechtlichen Fragen hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten bei Fremdverschulden ebenfalls die Gegenseite trägt.
Welche Kürzungen typisch sind und wie Sie darauf reagieren, lesen Sie im Beitrag Versicherung kürzt das Gutachten.
Was Sie sagen können
Ein einfacher Satz genügt: „Danke, ich habe bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt.“ Sie müssen das nicht begründen. Lassen Sie sich am Telefon auch nicht zu einer Werkstattwahl oder einem Pauschalbetrag drängen. Sie können alles schriftlich erbitten und in Ruhe entscheiden.
Hat sich der Gutachter der Versicherung schon angekündigt, sagen Sie den Termin ab und nennen Sie meinen Namen. In Köln und im Umland bin ich in der Regel kurzfristig vor Ort, in ganz NRW nach Absprache, und Sie erhalten das Gutachten meist nach 24 Stunden. So liegt Ihr Schaden dokumentiert vor, bevor ein zweites Gutachten mit anderen Zahlen auf dem Tisch liegt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

